Kartensicherheit
Wir von Elavon stehen Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie die geforderten Sicherheitsstandards der Kartenorganisationen problemlos erfüllen können. Unsere Lösungen rund um Ihre Kartenakzeptanz entsprechen sowohl den umfassenden PCI-Bestimmungen als auch den Vorgaben von Visa und MasterCard. Unsere Spezialisten arbeiten ständig daran, Ihnen die besten Maßnahmen gegen Kartenmissbrauch zur Verfügung zu stellen.
Obwohl modernste Sicherheitstechnologien einen maßgeblichen Beitrag zur Vorbeugung von Kartenbetrugsfällen leisten, sollten Sie immer eigene Vorsicht walten lassen. Denn auch Sie als kartenakzeptierendes Unternehmen können dazu beitragen, dass Kartenbetrüger keine Chance haben!
Sicherheit bei Transaktionen ohne Vorlage der Karte (Card not present)
Kartenmissbrauch kann beispielsweise dann auftreten, wenn Geschäfte getätigt werden, bei denen der Karteninhaber nicht persönlich anwesend ist und die Kartendaten über Internet oder Telefon übermittelt werden. Die Kartenindustrie hat jedoch Mittel und Wege gefunden, um das Risiko eines Kartenbetrugs einzudämmen.
Kartenprüfnummer
Fragen Sie bei Transaktionen ohne Vorlage der Karte immer nach der Kartenprüfnummer (CVV2/CVC2). Diese auf der Rückseite einer Kreditkarte stehende 3-stellige Ziffer (Ausnahme American Express: 4-stellig) soll Bezahlvorgänge im Internet oder per Telefon sicherer gestalten. Durch die Kartenprüfnummer kann gewährleistet werden, dass die zahlende Person tatsächlich im Besitz der Kreditkarte ist und sich nicht nur im Besitz von entwendeten oder gefundenen Einkaufsbelegen befindet.
Verified by Visa/MasterCard SecureCode
Um sich insbesondere bei Internetverkäufen vor der Behauptung zu schützen, dass ein Kreditkarteninhaber die Zahlung weder genehmigt noch vorgenommen habe, empfehlen wir die Einbindung von Verified by Visa oder MasterCard SecureCode in Onlineshops - beides Methoden, die auf der 3D-Secure-Technologie beruhen.
Dabei authentifiziert sich der Kreditkartenzahler im Online-Shop mit einem personalisierten Passwort als Karteninhaber. Durch die Vergabe eines Passwortes sichert sich der Karteninhaber dagegen ab, dass andere unbefugt mit seiner Kreditkarte einkaufen. Das Passwort ersetzt sozusagen die Unterschrift beim Einkauf an der Ladentheke. Gleichzeitig wird der Online-Händler vor Kartenmissbrauch geschützt.
Diese beiden Verfahren tragen dazu bei, dass sich Vertragsunternehmen gegen Rückbelastungen aufgrund missbräuchlich verwendeter Kreditkartendaten schützen können.

